Allgemeine Geschäftsbedingungen

Terms & conditions

Zur Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer)

  1. Wir liefern ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, abweichende oder zusätzliche Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vorher schriftlich vereinbart werden. Der Einbeziehung anderer AGB wird, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, widersprochen.
  2. Unsere Angebote sind frei bleibend. Bestellungen, Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung sind erst angenommen, wenn wir Sie schriftlich bestätigt haben. Der Zugang einer Rechnung beim Besteller sowie die Ausführung der Lieferung gelten als Bestätigung.
  3. Preisangaben verstehen sich in Euro ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, die gesondert ausgewiesen wird. Die Rechnungen des Verkäufers sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Kosten und Spesen sowie ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Skonto wird bei Wechselzahlungen nicht gewährt.
  • Wir behalten uns des Eigentum an der Ware vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsbedingung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung hereingegebener Wechsel und Schecks. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldo-forderung.
  • Dem Besteller ist die Weiterveräußerung in unserem Eigentum oder Miteigentum stehender Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes nur dann gestattet, wenn wir ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung zu der Weiterveräußerung erteilt haben. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware in unserem Eigentumsvorbehalt steht. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen gegen den Erwerber an uns ab. Soweit uns lediglich Miteigentum an der veräußerten Ware zusteht, tritt der Besteller die Forderung entsprechend der Miteigentumsquoten ab, wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Besteller bleibt zur Einziehung an uns abgetretener Forderungen ermächtigt.
  • Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Ware zu den anderen verarbeiten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  • Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Ware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist , ist vereinbart, dass der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  • Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen Ihn ab, die Ihm durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  • Außergewöhnliche Verfügungen, wie Pfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder auf eine an uns abgetretene Forderung, insbesondere Pfändungen, sind uns vom Besteller unverzüglich anzuzeigen. Kosten erforderlicher Interventionen gehen zu Lasten des Bestellers.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verlangen. Wir sind berechtigt, die Ware selbst an uns zu nehmen. Für diesen Zweck gestattet uns der Besteller unwiderruflich den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erlischt die Ermächtigung gemäß vorstehenden Absatz b. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt sowie die Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Auf Verlangen hat der Besteller uns unverzüglich eine Aufstellung über die uns nach Maßgabe vorstehenden Absatz b abgetretenen Forderungen zu übersenden unter Angabe der Anschrift des Abnehmers sowie der Forderungshöhe. Im übrigen ist der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung dem Drittschuldner bekannt zu geben und uns die zur  Geltendmachung unsere Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben bzw. notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
  • Wir verpflichten uns, Eigentumsvorbehaltsware sowie gemäß Absatz 4b abgetretene Forderungen auf Verlangen des Bestellers unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Sicherungswert der Eigentumsvorbehaltsware oder abgetretenen Forderungen unsere Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Freigabe erfolgt durch Übereignung bzw. Rückabtretung.
  1. Ist Gegenstand unsere Lieferverpflichtung ein gebrauchter Gegenstand und weist dieser einen Mangel auf, entstehen hierdurch für den Besteller keine Rechte.
  2. Ist der Gegenstand unserer Lieferverpflichtung ein neuer Liefergegenstand und weist dieser Mängel auf, werden wir diesen nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder sofern wir den Mangel zu vertreten haben, Schadenersatz zu verlangen. Die Rechte des Bestellers bei Mängeln eines neuen Liefergegenstandes verjähren in einem Jahr ab Anlieferung des Liefergegenstandes. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen oder wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
  3. Unsere Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung nicht- wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten- auch durch ges. Vertreter und Erfüllungs-/Verrichtungshilfen ist unsere Haftung beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden . Wir haften jedoch uneingeschränkt für schuldhaft von uns, unseren ges. Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden des Bestellers an Leib, Leben und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen garantierter Beschaffenheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Alle Sendungen auch Rücksendungen reisen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Liefergegenstandes vom Werk auf den Besteller über, und zwar auch bei Teillieferungen sowie bei Übernahme des Versands oder der Versendungskosten durch uns. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  5. Eine Aufrechnung durch den Besteller mit einer Gegenforderung ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  6. Ist im Einzelfall Probelieferung vereinbart, wird der Kaufvertrag wirksam, wenn der Besteller nicht binnen 10 Werktagen ab Eingang der Ware seine Missbilligung erklärt. Wir werden den Besteller mit Fristbeginn auf die Bedeutung eines Stillschweigens hinweisen. Kommt der Kaufvertrag nicht zustande, verpflichtet sich der Besteller, den Liefergegenstand für uns frachtfrei in demselben Zustand an uns zurückzusenden, wie dieser von uns zum Versand gelangte.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  8. Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

SERDAR Nähmaschinen & Bügelanlagen GmbH Ali Serdar
Hohenwischer Straße 27
21129 Hamburg